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preiswert eine bulgarische GmbH gründen.
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Gründen Sie mit uns Ihre GmbH in Bulgarien! Von der Erstellung und Abstimmung der Gründungsunterlagen über die Vertretung beim Notar bis hin zur Eintragung im Register beraten und unterstützen wir Sie zusammen mit unserem Gründungs-Service vor Ort.
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Firmengründung in Bulgarien - die geläufige Form der EOOD und OOD ist das Äquivalent zur deutschen GmbH.
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Für die Gründung durch einen Ausländer in Bulgarien eignet sich am besten die Gesellschaftsform einer Einzelgesellschaft mit beschränkter Haftung, die so genannte EOOD mit einer Stammkapitaleinlage in Höhe von 2.556,45 Euro (5.000 BGN/Lewa). Dabei handelt es sich um eine Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach bulgarischem Recht, der OOD. Diese Gesellschaftsformen entsprechen weitgehend einer GmbH nach deutschem Recht. Die EOOD kann von nur einer Person gegründet werden (also Ein-Mann-GmbH).
Es gibt demnach zwei Arten der Firmengründung; EOOD (Der Gesellschafter der EOOD kann eine natürliche oder auch eine juristische Person sein - Ein-Mann-Gesellschaft);
OOD (Die Gesellschafter der OOD können mehrere, natürliche oder juristische Personen sein.)Die bulgarische EOOD beziehungsweise OOD ist der deutschen GmbH absolut vergleichbar.
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Sehr geringes Stammkapital
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Herabsetzung des Mindestkapitals bei der GmbH-Gründung! Seit vergangenem Jahr ist auch in Bulgarien die Ein-Euro-GmbH Realität: Das Mindestkapital bei der Gründung einer GmbH wurde von 5000 BGN/Lewa (ca. 2500 €) auf zwei Lewa (ein Euro) -herabgesetzt. Im Unterschied zu anderen EU-Ländern sind in Bulgarien keine Sonderregelungen für die Ein-Euro-GmbH vorgesehen. Wir empfehlen aus verschiedenen Gründen aber mindestens 100,-BGN/Lewa (50,-€)
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Basis Paket einer bulgarischen OOD Auftragsgründung!
Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Sofioter Handelsregister Ein Nominal-Stammkapital von Euro 50,- muss vom Auftraggeber zur Gründung bereitgestellt werden. Erstellung der Statuten über unsere Haus-Kanzlei und Beglaubigung beim Notar Notariell beglaubigte Gründungsurkunde Handelsregisterauszug einfach Beantragung der Steuernummer EIK nationale Steuernummer Eröffnungsbilanz Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsanteile auf den Gründer Inklusive Notarkosten, Inklusive Gerichtskosten Inklusive Handelsregistereintragung Inklusive staatlicher Gebühren und Steuern Inklusive aller Honorare Domizilsitz für Gründungszeit inklusive Post-Weiterleitungsservice (für Postversand werden separat nach Aufwand abgerechnet) Resident Agent für die gesamte Gründungszeit (örtlicher Vertreter)
Gesamt-Preis 999 €Euro
Wir bieten drei verschiedene Gründungspakete an. Bitte informieren Sie sich.
Auf Wunsch ist eine Option auf Ferngründung möglich.
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Für die Gründung einer Einzel-GmbH (EOOD) ist kein Vertrag, sondern ein notariell beglaubigtes Gründungsprotokoll zu erstellen, dessen Einzelheiten das Handelsgesetz der Republik Bulgarien regelt. Das Notariatswesen in Bulgarien ist mit dem Deutschen ähnlich. Die für die EOOD beziehungsweise OOD zu leistende Einlage verbleibt bis zur endgültigen Firmenregistrierung (meistens zehn bis 14 Tage) auf dem Firmenkonto und kann dann durchaus anderweitig verwendet werden.
Bei der Firmengründung ist darauf zu achten, dass der gewählte Firmenname noch zu vergeben ist. Die dafür zuständige Behörde stellt gegen Zahlung einer Gebühr für die Bezeichnung der Firma eine „Bescheinigung über die Freiheit von Rechten Dritter“ aus. Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten werden dadurch vermieden, was wesentlich angenehmer ist, als in Deutschland. Diese Bescheinigung ist Pflicht und muss bei der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister vorgelegt werden. Die anschließende Registrierung der Gesellschaft beim zuständigen Gericht und die Eintragung ins Handelsregister sollten von einem Anwalt durchgeführt werden. Dann muss das zuständige, territoriale, statistische Büro eingeschaltet werden, wofür wiederum Gebühren anfallen. Es folgt die obligatorische Anzeige der Firmengründung in der Staatlichen Zeitung der Republik Bulgarien.
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Die Bulgarische (GmbH) ist eine vollwertige EU-Firma.
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Sie kann auch als Komplementär einer deutschen KG (GmbH & Co KG) zur Haftungsbegrenzung (auf nur 2.500,--€) genutzt werden.
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Sie können mit einer EOOD/OOD nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, genau so wie eine deutsche GmbH, aber zu einem Bruchteil der Kosten.
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Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern optimieren.
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Sie kann als Komplementär einer deutschen KG tätig werden und die Haftung dadurch auf 2.500,-- (oder nur 50,-€) begrenzen.
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Das Mindestkapital bei der Gründung einer EOOD/OOD wurde von 5000 BGN/Lewa (ca. 2500 €) auf zwei Lewa (ein Euro) -herabgesetzt.
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Begrenzte Geschäftsführer-Durchgriffshaftung!
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Schlechte Schufa oder OE kein Problem mehr!
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eine bulgarische Vorratsgesellschaft kommt mit bereits eröffnetem Bankkonto!
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Die EU-UST-ID-Nummer beantragen wir auf Wunsch gleich mit!
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Niedrige Steuern: Im Vergleich zu Deutschland ist Bulgarien ein absolutes Steuerparadies. 10% Flatrate
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Die Steuerbehörden sind wesentlich umgänglicher und großzügiger.
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Wettbewerbsverbot: Das gilt nicht für eine bulgarische-GmbH! Schluss mit Abmahnungen und Gängelei, gestalten Sie Ihre Anzeigen so wie Sie wollen!!
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Wir gründen auf Wunsch jede Gesellschaft anonym (mit Treuhand-GF und Treuhandgesellschafter)
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Wir vermitteln auf Wunsch Treuhänder für die Beantragung von Maklerschein §34, Transportgenehmigungen und ähnlichen Gewerbelizenzen!
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Immobilienerwerb: durch die Gründung einer Bulgarischen Immobilien-GmbH können Sie sehr günstig Immobilien erwerben. Sie brauchen sich in Bulgarien um nichts zu kümmern, das erledigen wir alles für Sie!
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Info Mail: [email protected]
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Bulgaria: Ansprechperson Herr J. Hermann oder Frau C. Ivanova BG- 1532 Sofia Tel. 00359 878595796 oder 00359 886016630
Beachten Sie jedoch die Zeitverschiebung und unterschiedlichen nationalen Feiertage in den verschiedenen Ländern. DE 13 Uhr ist BG 14 Uhr
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