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BREXIT - CHAOS,
DAS AUS FÜR DIE ENGLISCHE LIMITED?

Infos zum Chaos-Brexit und möglicher LTD Folgen

Die Rechtsform der britischen Limited war bisher recht attraktiv.
Ähnlich wie eine GmbH ist eine Limited haftungsbeschränkt,
konnte jedoch mit deutlich weniger Kapital als eine deutsche GmbH gegründet werden. Doch durch den Brexit wird diese englische Gesellschafts- Rechtsform jedoch riskant.

Bei einem "harten Brexit" ist die Gefahr groß, dass Gesellschafter von Limiteds die in Deutschland aktiv registriert sind mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können.

Bisherige Grundlagen der EU-Niederlassungsfreiheit

Ähnlich wie eine deutsche GmbH ist eine Limited haftungsbeschränkt.
Gerade die schnelle Gründung und die geringe Gründungseinlage von mindestens einem Pfund machte die Limited für über 30.000 deutsche Firmengründer interessant und attraktiv. Da Großbritannien bisher noch Mitglied der EU ist, konnten Jungunternehmer direkt nach der Gründung einer englischen Limited ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen.
Die Rechtsform als solche wurde weiter anerkannt.

Die Grundlage für englische Limiteds ist bisher:
In der Europäischen Union sind EU-Bürger und nach den Gesetzen eines EU-Mitgliedstaates gegründete Gesellschaften mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der EU berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union niederzulassen. Niederlassung ist definiert als die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit. Diese Freiheit gibt es seit 1957 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Folge des Brexit

Wenn im Oktober 2019 das Vereinigte Königreich nach den bisherigen chaotischen Plänen aus der EU austritt,
bringt das für niedergelassene deutsche Limiteds ein hohes Risiko.
Sollte es bis dahin nicht zu einer Übergangsregelung kommen, werden Limiteds in Deutschland wie eine deutsche OHG oder eine deutsche GbR behandelt. Grund dafür ist, dass die Limited nicht mehr anerkannt wird.

Das hat zur Folge, dass Unternehmer einer englischen LTD dann wohl mit ihrem Privatvermögen haften.

Grundlage der Haftungsfolge

Wenn es beim Brexit keine Übergangsregelung geben sollte, werden britische Rechtsformen wie die Limited in Deutschland nicht mehr anerkannt. Die juristische Person ist nach deutschem Recht nicht mehr existent und die natürlichen Personen des Unternehmens, die Gesellschafter, können haftbar gemacht werden.

Grundsätzlich müssen englische Limiteds mit deutschem Verwaltungssitz damit rechnen, ihre Rechtsform nach dem Brexit aberkannt zu bekommen. Nicht alle Varianten der britischen Limited sind betroffen. Bei einem harten Brexit gilt jedoch wieder die Sitztheorie.
Also die Annahme, dass eine Firma eine gültige Rechtsform in dem Land haben muss, in dem ihr Verwaltungssitz ist.

Ende der EU-Regellung für die LTD in Deutschland

Bisher profitierten Unternehmer einer englischen LTD von der Niederlassungsfreiheit der europäischen Wirtschaftszone. Somit waren und sind auch "deutsche Limiteds" möglich, da die Niederlassungsfreiheit rechtlich über der Sitztheorie verankert ist.

Grundsätzlich geht jedoch das deutsche Recht von der Sitztheorie aus: Wenn ein Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, muss es auch eine deutsche Rechtsform haben. Bisher wurde das jedoch von der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und den Freundschaftsverträgen überlagert.

Somit durften Unternehmen in Deutschland auch eine Rechtsform aller anderen EU Länder annehmen und werden zum Beispiel in Deutschland anerkannt. Bei einem ungeregelten Brexit verlieren in Deutschland die rechliche Anerkennung.

Haftungsfrage

Wenn es also beim Brexit keine Übergangsregelung geben sollte, werden britische Rechtsformen wie die Limited in Deutschland nicht mehr anerkannt. Die juristische Person ist nach deutschem Recht nicht mehr existent und die natürlichen Personen des Unternehmens, die Gesellschafter, können haftbar für alle Verbindlichkeiten gemacht werden.

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