Corona Krisen-Hilfe
Die Zahl der Unternehmen, die sich bei uns wöchendlich melden, ist enorm.
In normalen Zeiten haben wir in einer Woche ein oder zwei Klienten die in Ihren Erst-Beratungsgesprächen das Thema auf Insolvenzmöglichkeit bringen.
In der letzten Woche waren es wohl mehr als 12 Interessenten.
Die Unternehmer sind durchweg extrem besorgt, ihnen droht teilweise die Geschäftsgrundlage völlig wegzubrechen.
Ein Eventveranstalter zum Beispiel in der normalerweise 2-3 Events und Tagungen bedient und organisiert, wurden alle vorgeplanten Termine Storniert und damit keine Einnahmen mehr - und das wird wohl für Monate so weitergehen.
Er hatte schon zu Coronazeiten für alle Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet und seinen Betrieb teilweise stillgesetzt, aber ein Teil der Kosten für Mieten oder PKW -Leasing etwa lief aber weiter. Gleichzeitig ist ihm noch unklar ob er die Staatshilfen und Kredite jemald zurückzahlen wird können.
Die damals während der Corona-Zeit von der Bundesregierung beschlossene Aussetzung der Anmeldepflicht zur Insolvenz,
hat erst so richtig klargemacht in welcher Lage sich die Klein- und Mittelstandsunternehmen schon befanden.
Ja, wir meinen es sind schon wieder unzählige Firmen Pleite,
die Unternehmer wissen es nur noch nicht.
Wer real durch einen Buchhalter oder Steuerberater die Belastungen durch Kredite Personalkosten und Betriebs- Nebenkosten ermitteln lässt wird sich sehr wundern.
Da stellt sich oft die Frage, lohnt sich das noch.
Oder ist eine Liquidation vor einer späteren unweigerlich drohenden Insolvenz vorzuziehen.
Ist da vielleicht ein Neustart mit einer Auffanggesellschaft nicht vorzuziehen.
Gut wer dann schon eine Vorsorgegesellschaft als Auffanggesellschaft hat.
Der Rat jetzt noch Vorsorge zu betreiben könnte überlebenswichtig werden.
Damit ist und wird die Pleitewelle nur verschoben.
Es wird so kommen und unausweichlich sein, dass sich viele Unternehmer trotz überstandener Corona-Krise und angesichts der dadurch zusätzlich angehäuften Schulden überlegen müssen, sich zur Entschuldung eventuell durch ein Insolvenzverfahren zu schlagen und vielleicht die Chance der Sanierung zu haben.
Dabei muss dann wohl ein Insolvenzverwalter beurteilen, ob für den Betrieb eine gute Fortführungsperspektive besteht und ob man sich dann vieleicht noch außergerichtlich mit allen Gläubigern einigen kann oder ob das Unternehmen doch liquidiert werden sollte.
Eine Alternative ist, das Regelinsolvenzverfahren ermöglicht eine Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung.
Dabei wird das Insolvenzverfahren nicht durch einen Insolvenzverwalter, sondern durch das betroffene Unternehmen selbst, unterstützt durch einen erfahrenen Berater, abgewickelt.
Allerdings kommt eine Insolvenz in Eigenverwaltung nicht für jedes Unternehmen in Betracht.
Vor Einleitung eines solchen Verfahrens sollten sich Unternehmen daher unbedingt beraten lassen.
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