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Die perfekte Premium Startmöglichkeit

Vor Ort Auftragsgründung bulgarische EOOD/OOD

Premium Vorort Gründung

Hier die Basis und Premiumleistungen zusammengenommen!


Beantragung und Zertifikat für Wunsch Firmenname im Handelsregister zu Sofia

Inklusive Nominal-Stammkapital über Euro 100 BGN, auf Wunsch auch höher bei Bereitstellung.

Inklusive Zertifizierung des Stammkapitals bei einer Bank mit Einzahlung und Dolmetscher-Begleitung

Inklusive Ferngründungs Option (Also ohne Anreise des/der Gründer und Geschäftsführer)

Gestellung des Residenten als Firmengründer, wenn keine Anreise nach Sofia gewünscht wird.

Inklusive Option für bis zu 2 Gründer und bis zu 2 zukünftigen Geschäftsführer.

Plus notariell verbriefte Eintragung der Gesellschaftsanteile auf den/die Gründungsauftraggeber.

Anpassung der Statuten und Satzung nach Wunschvorgabe.

Inklusive zweisprachige Gründungsakte Erstellung aller Dokumente der Gründung.

Anwaltlich errichtete Gründungsurkunde.

Handelsregisterauszug beglaubigt und zweisprachig mit Apostille

Beantragung der nationalen Steuernummer EIK

Beantragung der EU-Ust-Ident-Nr. nach Eintragung der Gesellschaft

inkl. Umwandlung des Stammkapitals nach Eintragung in ein Girokonto

Inklusive Internetbanking, und Beantragung der EC-Bankkarte.


Eröffnungsbilanz

Inklusive Notarkosten - Inklusive Gerichtskosten -Inklusive Handelsregistereintragung -Inklusive staatlicher Gebühren und Steuern-Inklusive aller Honorare Resident Agent (örtlicher Vertreter) - Inklusive aller Honorare der Gründerkanzlei

Beachten Sie das wir Bestellungen die sich auf zurückliegende Zeiträume vor Aktualisierung unserer jeweils aktuellen AGB beziehen nicht akzeptieren können.

Das betrifft insbesondere Gründungs-Paketangebote.


Das absolute Allinklusive Gründungspaket.


Mit diesem Premium Allinklusive Gründungspaket sind Sie auf der sicheren Seite mit einer Bulgarischen Gesellschaft durchstarten zu können. Von einer zweisprachigen Gründung über Bankkonto mit Onlinebanking über belastbare beglaubigte und mit Apostille versehene Dokumente die Sie bei EU- grenzüberscheitenden Geschäftsverkehr brauchen, bis zur EU-Steuernummer ist alles im Paket enthalten.


 

Einladung zu einer Firmengründung

Gründen Sie mit uns Ihre GmbH in Bulgarien! Von der Erstellung und Abstimmung der Gründungsunterlagen über die Vertretung beim Notar bis hin zur Eintragung im Register beraten und unterstützen wir Sie.

Unsere Gründungspakete sind aus Langjähriger Erfahrung entstanden und bieten je nach Bedarf die optimale Gründungsform für eine EOOD oder OOD.

Der Vorteil, Sie müssen nicht nach Bulgarien zur Gründung anreisen.

Gerne empfangen wir Sie natürlich auch in Sofia zu einer Direktgründung vor Ort.


Bulgarien bietet sich als einen sehr guten Standort für ausländische Investitionen und Gründungen von Firmen mit ausländischem Kapital an. Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10% (Flat Tax) auf die Unternehmensgewinne und 5% auf Dividenden.

Einen Steuersatz von 10% auf das Einkommen von Privatpersonen.

Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union an die freien Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.


Die GmbH (EOOD oder OOD) in Bulgarien

Begriff

Das bulgarische Handelsgesetz bestimmt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bulg.: Дружество с ограничена отговорност, kurz: ООД) im Art. 113 des bulgarischen Handelsgesetzes als eine von einer oder mehreren Personen errichtete Gesellschaft, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihren Einlagen am Kapital der Gesellschaft haften. Auch in der Form einer Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung (bulg.: Еднолично дружество с ограничена отговорност, kurz: ЕООД), also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter, bleibt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine juristische Person, die zu den Kapitalgesellschaften zählt
.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von privaten oder juristischen Personen gegründet werden. Die beteiligten Personen dürfen sowohl in- als auch ausländisch sein.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht gemäß Art. 115 BHG aufgrund eines Gesellschaftsvertrags nach Eintrag ins Handelsregister.

Für die Gesellschaftsgründung ist ein Eintrag in das Handelsregister, die Anzahlung des Stammkapitals und die Benennung eines Gesellschaftsführers notwendig. Der Geschäftsführer ist berechtigt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu beantragen.

Das wird von uns für Sie vorbereitet!

Gesellschaftsvertrag

Nach Art. 114 BHG muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich abgeschlossen werden.

Der konstitutive Inhalt des Gesellschaftsvertrags beinhaltet folgende Daten; Firma, Sitz und Adresse der Gesellschaft;


Unternehmensgegenstand und Laufzeit des Vertrages;

Der Name, bzw. die Firma, der eigentliche Identifikationskode (EIK) der Gesellschaft;

Höhe des Kapitals; sowie Höhe der Beiträge der Gesellschafter;

Die Geschäftsführungsweise und die Vertretung;

Die Vorteile der Gesellschafter, wenn sie denn vereinbart sind;

Sonstige Rechte und Pflichten der Gesellschaftern.

Der Gesellschaftsvertrag muss von den Gründern persönlich oder durch einen Vertreter mit einer ausdrücklichen notariellen Vollmacht unterzeichnet werden.
Firma der Gesellschaft

Die Firma der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Bezeichnung Дружество с ограничена отговорност“ oder die allgemeinverständliche Abkürzung „ООД” umfassen. In der Form einer Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Firma gemäß Art. 116 BHG die Bezeichnung „Еднолично дружество с ограничена отговорност“ oder die allgemeinverständliche Abkürzung „ЕООД“ umfassen.

Da wir die Gesellschaft für Sie zweisprachig gründen können, besteht die Möglichkeit die Firmierung in Deutsch und mit dem Kürzel GmbH zu versehen.

Das ermöglicht Ihnen in DE in vertrauter Gesellschaftsform aufzutreten.
Stammkapital der Gesellschaft und Gesellschaftsanteile

Das Stammkapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter, die gemäß Art. 117 BHG mindestens 2,- BGN betragen müssen. Wir gründen jedoch mit mindestens 100,-BGN

In Bezug auf die Garantiefunktion des Kapitals muss es durch die Kapitaleinlagen eingezahlt und im Handelsregister eingetragen werden.

Die beiden Formen der Kapitaländerung (Erhöhung und Herabsetzung) erfordern eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags und ihren Eintrag im Handelsregister.

Das Kapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter und es wird in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitaleinlagen müssen real eingezahlt werden.

Der Gesellschaftsanteil stellt das Gesellschaftsverhältnis zwischen dem jeweiligen Gesellschafter und der Gesellschaft dar. Die Gesellschaftsanteile können übertragen, geerbt und aufgeteilt werden.

Voraussetzung für die Eintragung der Gesellschaft


Voraussetzungen für die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (Art. 119 BHG)

Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bulgarien im Handelsregister einzutragen ist folgendes notwendig;

a-der Gesellschaftsvertrag vorliegt;

b-ein Geschäftsführer ernannt wird;

c-das im Gesetz vorgesehnte Mindestkapital eingezahlt wird;

d-Wenn die Gesellschaft mit einem Kapital, das höher als das Mindeststammkapital ist, gegründet wird, so müssen mindestens 70 Prozent als Kapitals eingezahlt werden.

Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bulgarien gründen wollen, so ist es notwendig, dass Sie sich vorab über die folgenden Fragen Gedanken machen:

Firma der Gesellschaft; Name wird vorher von uns auf Verfügbarkeit geprüft

Wer wird Gesellschafter/in:

Was wird der Unternehmensgegenstand;

Sitz und Geschäftsanschrift;
können wir stellen!

Höhe des Kapitals; wir empfehlen mindestens 100,-BGN

Wer wird der/die Geschäftsführer/in:

Steuerhinweis

Die OOD unterliegt der bulgarischen Körperschaftssteuer.

Diese beträgt 10% vom Gewinn der Gesellschaft.

Wenn Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, so ist eine Quellsteuer in Höhe von 5% auf den ausgeschütteten Betrag zu entrichten.

Bei ausländischen Gesellschaftern sind die jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu beachten. Dabei hilft Ihnen unsere Steuerkanzlei.
 

Fragen zu einer Treuhand-Gründung

" Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer bulgarischen EOOD"
" Kann jeder Ausländer eine bulgarische GmbH gründen?"
" Kann ich auch Bulgarische EOOD/GmbH gründen, ohne selbst in Erscheinung zu treten?"
" Welche Unterlagen muss ich für die Ausstellung dieser Vollmachten beibringen?"
" Kann ich auch bei schlechter Schufa, nach Konkurs oder nach Offenbarungseid noch eine bulgarische EOOD/GmbH gründen?"
" Geben bulgarische Banken Auskünfte über ein Bankkonto der EOOD/GmbH ?"
" Muss ich für die Gründung nach Bulgarien reisen?"
" Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?"
" Ich möchte mit der Gesellschaft auch (oder nur) in Deutschland arbeiten. Ist das zulässig?"
" Kann eine bulgarische GmbH handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen?"
Optionale Kosten Interims- Treuhand GS & GF Passiv
Optionale Kosten Interims-Treuhand GS & GF Aktiv

Kontakt

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Gerne senden wir eine ausführliche Antwort.

Kontakt und weitere Info


Info Mail: [email protected]

Extra Hotline für Deutschland-Interessenten
Benutzen Sie unsere Kontakt Nr. Tel. 0049-29213499494

Bulgaria: wir sprechen Deutsch

BG- 1532 Sofia Tel. 00359 878595796 oder 00359 886016630

Beachten Sie jedoch die Zeitverschiebung und unterschiedlichen nationalen Feiertage in den verschiedenen Ländern.
DE 13 Uhr ist BG 14 Uhr

Easy Office bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der Easy Office & externer Partner. Informieren Sie sich stets darüber.