Buchhaltung/Bilanzen
Durch Buchung einer Buchhaltung- und Steuerbetreuung wird Ihre Firma individuell beim zuständigen Finanzamt vertreten und Buchhalterisch betreut. Sie managen Ihr Unternehmen und EASY OFFICE SOFIA sorgt für die professionelle Buchhaltung und fristgerechte Einreichung der erforderlichen Steuermeldungen.
In Bulgarien ist bis 50.000,-BGN eine einfache Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung gestattet. Die ermöglicht eine Preiswerte Buchhaltung sowie Steuererklärungen.
Diesen Service bieten wir nicht nur Gesellschaften an die einen Firmensitz oder Domizilsitz in Sofia haben.
Und so funktioniert die EASY OFFICE Buchhaltung.
1. Schritt:
Sie legen die Buchhaltungsbelege auf ein Faxgerät oder einen Scanner und übermitteln diese an unseren Buchhaltungsservice. Dort werden die Belege in digitale Belege umgewandelt und speziell unter Ihrer Mandanten Nr. gespeichert.
Erfassung Buchungsbelege
2. Schritt:
Nun ist unser Buchhaltungsservice gefragt. Über eine spezielle Online-Anwendung erhält der Sachbearbeiter Zugriff auf die Belege und bekommt diese im Buchführungsprogramm angezeigt. Die digitalen Belege werden wie bisherige Papierbelege überprüft und verbucht. Jedem Buchungssatz wird dabei der entsprechende digitale Beleg zugeordnet und mit diesem fest verknüpft. So ist der Beleg für die Abschlusserstellung und Prüfung jederzeit wieder verfügbar und erspart Rückfragen und Suchzeiten. Zusätzlich können wir die von Ihnen erstellten Ausgangsrechnungen, Ihre elektronisch erfassten Kassenbewegungen und Ihre Kontoumsätze direkt in die Buchhaltung übernehmen. Die Vorlage und Übermittlung des Papierausdrucks wird somit entbehrlich.
3. Schritt:
Im dritten Schritt erhalten Sie die Auswertungen, entweder wie bisher auf Papier oder digital per E-Mail zugesendet.
4. Schritt:
Entsprechend der Auswertungen werden die Steuerlichen Meldungen erstellt und nach Absprache mit Ihnen dem zuständigen Finanzamt gemeldet.
10% Steuer Flat Tax
Bulgarien zählt zu den Ländern mit der niedrigsten Steuerbelastung innerhalb der Europäischen Union. Für Gewinne, die Kapitalgesellschaften erwirtschaften, beispielsweise die bulgarische Form der GmbH (EOOD / OOD), fallen lediglich 10% Pauschalsteuer an. Da das bulgarische Steuerrecht keine Progression vorsieht, ist von einer Pauschalsteuer die Rede.
Unglaublich aber wahr: 10% Steuerbelastung, unabhängig von der Höhe des erwirtschafteten Gewinns.
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Link zum Bestellformular für Domizil und Office Service [365 KB] |
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