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Wir begleiten Sie in Bulgarien!

Steueransässigkeit in Bulgarien erlangen.

Was spricht für eine Auswanderung nach Bulgarien?

Service zur Erlangung der Steueransässigkeit!
> persönlicher Wohnsitz in Bulgarien

> Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre

> Steueranmeldung & Steueransässigkeitsbescheinigung

> Sozial- und Krankenversicherung in Bulgarien

> Europäische Krankenversicherungskarte

Die obergenannten Dienstleistungen, Genehmigungen und Bescheinigungen können wir nur für EU-Bürgers leisten und besorgen.

Wenn Sie alleine oder mit Ihrer Familien zusammen, nach Bulgarien umziehen möchten, sind wir bereit die obigen Schritte mit Ihnen durchzuführen

Auswanderung nach Bulgarien?

Was spricht für eine Auswanderung nach Bulgarien?

Für eine persönliche Auswanderung nach Bulgarien sprechen vor allem neu zugewinnende finanzielle Freiheiten und Möglichkeiten. Ganz bedeutende Vorteile durch das Steuergefälle innerhalb der Europäischen Union.
Viele kennen nur die Steuersätze und Besteuerung in ihrem Land.
Gerade aber die Hochsteuerländer haben da keine Chance wenn es um die Steuersätze in Bulgarien geht.
Dieser beträgt 10% auf alle Einkommen einer natürlichen der ausländischen natürlicher Personen aus Quellen in Bulgarien, Dividenden werden sogar nur mit 5% besteuert.
Die Einkommen aus Arbeitsverhältnisse, Erträge aus anderen Geschäftstätigkeiten, Einkommen aus Miete oder aus Übertragung von Rechten oder Eigentum sowie aus anderen Quellen werden mit einem Steuersatz in Höhe von 10% besteuert.
Auswanderer finden sich in der Regel sehr schnell in Bulgarien zurecht.
Rechtliche Hindernisse gibt es fast keine, da Bulgarien ja zur EU gehört.
Und was besonders zu erwähnen ist, alle Bürger mit einer Staatsbürgerschaft haben in der EU ein verbrieftes Recht auf Niederlassungsfreiheit. Link zur Info
Innerhalb der Europäischen Union genießen alle Unionsbürger das Recht auf Freizügigkeit.
Das schließt die freie Einreise, freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes sowie die Niederlassungsfreiheit ein. Link zur Info
Mit unserer Hilfe gelingt eine schnelle Niederlassung in Bulgarien.
Mit unserer Hilfe und unserem Netzwerk gelingt Anmeldung bei den Behörden reibungslos.
Wir finden für Sie auch zum Start gemeinsam eine passende Adresse oder Objekt zur Anmeldung in Bulgarien.
Ganz gleich, ob Sie mieten oder vielleicht kaufen wollen.
Unsere Serviceangebote eignen sich für Personen, welche einen Teil Ihrer Zeit, oder ein Unternehmen gründen wollen und Ihren Lebensmittelpunkt oder Steuerwohnsitz nach Bulgarien verlagern möchten.
Wir helfen Ihnen direkt in der Hauptstadt Sofia und anderen Städten in Bulgarien weiter.
Um ein geeignetes Vorgehen zu besprechen sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Bank Konto in Bulgarien!

 

Wenn Sie eingewandert sind und eine registrierte Wohnsitzanmeldung besitzen, benötigen Sie ein Bank Konto.

Dabei helfen wir Ihnen durch zweisprachigen Begleitservice.

Es gibt aber auch noch einen Internetbasierenden Anbieter bei dem ein Multiwährungs- Konto geführt werden kann.
Je nach Wunsch kann auch ein Konto für eine Gesellschaft eröffnet werden.
Es fallen kaum Kontoführungsgebühren und keine Gebühren bei Zahlungseingängen an. Es handelt sich um ein Währungs - Konto in vielen verschiedenen Währungen. Euro, Lewa, USD oder GBP -, mit geringsten Gebühren. Sie können mehrere 5 Debit Karten pro Konto bestellen. Und das kostenlos zu Ihrer neuen Adresse in Bulgarien! Ins Haus bestellen. Sie brauchen das Haus gar nicht zu verlassen, alles kann man über Internet bestellen und die Karten werden von einem Kurier direkt zu Ihnen geliefert. Sie können damit dann an jedem Geldautomaten in Bulgarien Geld abheben.

Bulgarien ist aber in großen Teilen noch ein Barzahlungsland.

Aus diesem Grund wird hier sehr viel gratis bei der Post eingezahlt. Lastschriften wie in Deutschland werden so gut wie nie eingesetzt, in Bulgarien zahlt man lieber Bar.
Es gibt auch verschiedene Zahlungsanbieter, bei denen Sie in Supermärkten oder im Einkaufszentrum Ihre Verbrauchsrechnungen gratis zahlen können. Das wird von vielen Einheimischen statt ein Bankkonto genutzt.

Wir sind Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner

Wir sind Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner
Wir verfügen über beste Kontakte, somit ist unser Service umfassend und kann direkt auf Ihren Bedarf angepasst werden.
Dabei begleiten wir Sie selbstverständlich bei allen Behördengängen, zur Bank und Notar um binnen 2-3 Werktagen Ihre Eingemeindung/Wohnsitzadresse plus gültiger Aufenthaltsbescheinigung durchzuführen.
Senden Sie Sie uns bitte eine mail und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Kosten für einen Auftrag.

Unsere Leistungen sind gebührenpflichtig werden aber per Festpreisangebot angeboten.

Unsere Leistungen mit Hinweisen

Unsere Leistungen mit Hinweisen
Beantragung und Registrierung einer persönlichen Steuernummer bei der Einkommensagentur.
Erstellung der Antragsformulare (mit persönlicher deutschsprachigen Begleitung zu den Behörden)

Beschaffung eines Interims-Domiziles für die Registrierung bei der Ausländerbehörde.
inklusive zeichnungsfähigen Mietvertragsdokument. (wird durch uns bereitgestellt)
(Die Mietkosten gehen zu Lasten des Interimsmieters und sind nicht im Paketpreis enthalten)

Erstellung des erforderlichen Arbeitsvertrages zweisprachig.
(von der meist eigenen Gesellschaft des Auftraggebers) (Wird durch uns erstellt bereitgestellt)

Beantragung der privaten Aufenthaltsgenehmigung des Antragsstellers.
Je nach behördlicher Einstufung wird oft auch erst eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erstellt.
Erstellung der Antragsformulare, (mit persönlicher deutschsprachigen Begleitung zur Behörde )

Beantragung einer persönlichen Residenten Karte (Litschna-Karta) mit Lichtbild Erstellung der Antragsformulare
(mit persönlicher deutschsprachigen Begleitung zur Behörde )

Achtung: In Abänderung der neuen Vorschriften zur Wohnsitzanmeldung in Bulgarien ist für Ausländer zwingend seit dem 01.06.2017 eine notarielle Vermieterbescheinigung erforderlich.
Deren Beschaffung erhebliche Zeit und zusätzliche Kosten verursacht.

Die Aufenthaltserlaubnis für EU Bürger


Sie spielen mit dem Gedanken, nach Bulgarien auszuwandern, eventuell eine Bulgarische Firma zu gründen oder vielleicht einige Zeit in Bulgarien zu arbeiten.
Dann brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer oder EU-Bürger in Bulgarien, die Litschna Karte (лична карта), Litschna Card oder Litschna ID.

Als EU-Bürger können Sie ohne Probleme und Anmeldung mit einem Personalausweis oder Reisepass 3 Monate in Bulgarien an einem Stück aufhalten.
Ein Visum wäre dazu nicht nötig. Urlaub machen und das Land genießen und kennenlernen also kein Problem.

Wollen Sie jedoch länger als 3 Monate in Bulgarien bleiben, brauchen Sie unbedingt eine Litschna Karte, nämlich eine Aufenthaltsgenehmigung.

Diesen Service zue Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bieten wir für Firmengründer mit einem Migrations-Paket an,
zur Erlangung der LitschnaKarta.

Wofür brauche ich die LitschnaKarta


Die bulgarische ID einer Aufenthaltsgenehmigung für einen EU-Auslandsbürgers ist erforderlich,

wenn ein EU-Bürger sich länger als 3 Monate in Bulgarien am Stück aufhalten will,
zum Beispiel einen Langzeit-Urlaub oder geschäftlich persönlich aufhalten möchte,
dann braucht er die Litschna Karta ID also eine Aufenthaltsgenehmigung um sich in Bulgarien weiterhin aufhalten zu dürfen.

Achtung:


Die Litschna Karta ID ist ebenfalls notwendig für fast alle größeren Käufe,

also für Verträge die in Bulgarien geschlossen werden.

Benötigt wird die Litschna ID unter anderem zwingend für:

Handyverträge

Energieverträge für Strom und Gas

Autokauf oder Motorradkauf

Führerschein machen oder umschreiben

Bankkontoeröffnung

Bei Mietverträgen oder Immobilienkauf

Oder zum Beispiel die Steueransässigkeit für persönliches Einkommen zu belegen oder zu erlangen.

Je nach Situation als Grundlage für das gesamte Welteinkommen mit der günstigsten Steuer Flat Rate.

Ohne die Litschna Karte ist es also nicht wirklich möglich ein normales Leben mit den Dingen, die man braucht in Bulgarien zu führen.

Ein Antrag auf Daueraufenthalt (permanent) kann nach 5 Jahren Aufenthalt in Bulgarien gestellt werden.
Der Antrags-Kandidat erhält damit dieselben Rechte wie ein bulgarischer Staatsbürger, mit Ausnahme des Wahlrechts.

Ausländer können ebenfalls eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie seit 5 Jahren mit einem bulgarischen Staatsbürger oder einem Ausländer mit Daueraufenthalt in Bulgarien verheiratet sind.
Die Frist für die Beantragung einer Daueraufenthaltserlaubnis beträgt 60 Tage vor Ablauf der Daueraufenthaltserlaubnis.
Nach Einreichung der Unterlagen wird die Erlaubnis in etwa 2 Monaten ausgestellt.

Staatsbürgerschaft – ist Abschluss des bulgarischen Einwanderungsverfahrens ist Abhängig von der Situation,
es gibt mehrere Möglichkeiten, die bulgarische Staatsbürgerschaft zu beantragen:

Staatsbürgerschaft durch Geburt in Bulgarien, die von einem oder mehreren Elternteilen geerbt wird;
Einbürgerung, die voraussetzt, dass der Antragsteller die von der bulgarischen Regierung festgelegten Standards erfüllt;
Eine Heirat ist ebenfalls ein Weg, um die bulgarische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Warum Sie sich für eine Migration in Sofia entscheiden sollten.

Ein kostenloses telefonisches Migrationsgespräch oder eine Beratung mit unseren
bulgarischen Kanzlei Anwälten in Sofia können in einer Vielzahl von Rechtsbereichen unsere Klienten unterstützen.


Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

Kontakt und weitere Info


Hinweise zur Kontaktaufnahme.
Wir werden Ihre Nachricht, Bestellung oder Hinweise innerhalb eines Werktages bearbeiten und dann beantworten

Als internationaler Anbieter haben wir naturgemäß sehr viele Interessenten in aktueller Beratung/Bearbeitung.

Aus diesem Grunde können sich Rückmeldungen des zuständigen Sachbearbeiters verzögern.
Wir bitten unsere Interessenten daher um etwas Geduld.
I.d.R. erfolgt eine E-Mailrücksendeng oder Rückruf innerhalb von 24 Stunden(Werktags),
ein Rückkontakt am gleichen Tag kann NICHT gewährleistet/garantiert werden


Info Mail: [email protected]

Extra Hotline für Deutschland-Interessenten
Benutzen Sie unsere Kontakt Nr. Tel. 0049-29213499494

Bulgaria: wir sprechen Deutsch

BG- 1532 Sofia Tel. 00359 878595796 oder 00359 886016630

Beachten Sie jedoch die Zeitverschiebung und unterschiedlichen nationalen Feiertage in den verschiedenen Ländern.
DE 13 Uhr ist in BG 14 Uhr



Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung



ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie führt ein Rechtsinstrument auf EU-Ebene in Form einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) ein, deren Zweck die Minimierung der rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierigkeiten ist, die natürliche Personen, Gesellschaften und andere juristischen Einheiten bei der Zusammenarbeit über Grenzen hinweg haben.
WICHTIGE ECKPUNKTE

Eine EWIV kann nur in Übereinstimmung mit den nachstehenden Bestimmungen gebildet werden.

Zweck

Der Zweck der Vereinigung soll sein, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen

Gründung

Eine EWIV kann von Gesellschaften und anderen Einheiten des öffentlichen oder des Privatrechts nach dem nationalen Recht eines EU-Landes gebildet werden. Sie kann von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der EU ausüben oder dort andere Dienstleistungen erbringen.
Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen EU-Ländern bestehen.
Der Gründungsvertrag einer EWIV muss den Namen, den Sitz, den Unternehmensgegenstand und gegebenenfalls den Namen, die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung sowie die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbegrenzt ist, enthalten. Dieser Vertrag muss in das von den einzelnen Mitgliedstaaten dafür vorgesehene Register eingetragen werden. Die Eintragung verleiht der EWIV in der gesamten EU die volle Rechtsfähigkeit.
Eine EWIV darf sich nicht öffentlich an den Kapitalmarkt wenden.
Eine EWIV muss nicht unbedingt mit Kapital gegründet werden. Den Mitgliedern steht es frei, alternative Finanzierungsmethoden zu nutzen.
Arbeitnehmer

Eine EWIV darf nicht mehr als fünfhundert Arbeitnehmer beschäftigen.

Bekanntmachung der Gründung und Auflösung

Bei jeder Gründung oder Auflösung einer EWIV müssen die Einzelheiten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Sitz

Der Sitz einer Vereinigung muss innerhalb der EU gelegen sein. Dieser kann unter bestimmten Bedingungen innerhalb der EU verlegt werden.

Stimmrecht und Organe

Jedes Mitglied einer EWIV hat eine Stimme. Jedoch kann der Gründungsvertrag bestimmten Mitgliedern mehr als eine Stimme unter der Bedingung gewähren, dass kein einzelnes Mitglied die Stimmenmehrheit besitzt. Das Abstimmungsverfahren wird von der Verordnung festgelegt.

Die EWIV muss sich aus mindestens zwei Organen zusammensetzen:

den gemeinschaftlich handelnden Mitgliedern und
dem oder den Geschäftsführern.
Jeder der Geschäftsführer vertritt und verpflichtet die EWIV gegenüber Dritten, selbst wenn seine Handlungen nicht zum Unternehmensgegenstand der Vereinigung gehören.

Gewinne

Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Die Gewinne einer EWIV gelten als die Gewinne ihrer Mitglieder und sind auf diese nach dem im Gründungsvertrag vorgesehenen Verhältnis oder, falls dieser hierüber nichts bestimmt, zu gleichen Teilen aufzuteilen. Die Gewinne oder Verluste einer EWIV sind nur von ihren Mitgliedern zu versteuern.

Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung

Als Gegenleistung für die vertragliche Freiheit, welche die Grundlage der EWIV darstellt, und für den Umstand, dass die Mitglieder kein Pflichtkapital zur Verfügung stellen müssen, haften die Mitglieder der Vereinigung unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten.

HINTERGRUND

Diese Verordnung entstand aus dem Wunsch nach einer harmonischen Entwicklung des Wirtschaftslebens in der gesamten EU und nach der Errichtung eines Binnenmarktes, der die gleichen Bedingungen wie ein nationaler Markt bietet

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) (ABl. L 199 vom 31.7.1985, S. 1-9)

Easy Office bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der Easy Office & externer Partner. Informieren Sie sich stets darüber.