Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.
Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.
Als Gesellschaften gelten die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts einschließlich der Genossenschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Ausnahme derjenigen, die keinen Erwerbszweck verfolgen.
Rechtsprechung zu Art. 54 AEUV
• BGH, 14.05.2019 - II ZB 25/17
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen ...
• BGH, 02.12.2014 - II ZR 119/14
o BGH, 15.03.2016 - II ZR 119/14
Insolvenzverschleppung bei einer private company limited by shares: Persönliche ...
o EuGH, 10.12.2015 - C-594/14
Montag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Direkte ...
• EuGH, 25.10.2017 - C-106/16
Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in ...
Auf Wunsch stellen wir Ihnen weitere Links zum Thema zur Verfügung
Gründen Sie mit uns Ihre GmbH in Bulgarien!
Von der Erstellung und Abstimmung der Gründungsunterlagen über die Vertretung beim Notar bis hin zur Eintragung im Register beraten und unterstützen wir Sie zusammen mit unserem Gründungs-Service vor Ort.
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Das betrifft ins besondere Gründungs-Paketangebote.
Sehr geringes Stammkapital
Herabsetzung des Mindestkapitals bei der GmbH-Gründung!
Seit vergangenem Jahr ist auch in Bulgarien die Ein-Euro-GmbH Realität: Das Mindestkapital bei der Gründung einer GmbH wurde von 5000 BGN/Lewa (ca. 2500 €) auf zwei Lewa (ein Euro) -herabgesetzt.
Im Unterschied zu anderen EU-Ländern sind in Bulgarien keine Sonderregelungen für die Ein-Euro-GmbH vorgesehen.
Wir empfehlen aus verschiedenen Gründen aber mindestens 100,-BGN/Lewa (50,-€)
Basis Paket einer bulgarischen EOOD/ OOD Auftragsgründung!
Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Sofioter Handelsregister
Ein Nominal-Stammkapital von Euro 50,- muss vom Auftraggeber zur Gründung bereitgestellt werden.
Erstellung der Statuten über unsere Haus-Kanzlei und Beglaubigung beim Notar
Notariell beglaubigte Gründungsurkunde
Handelsregisterauszug einfach
Beantragung der Steuernummer EIK nationale Steuernummer
Eröffnungsbilanz
Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsanteile auf den Gründer
Inklusive Notarkosten, Inklusive Gerichtskosten
Inklusive Handelsregistereintragung
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Inklusive aller Honorare
Domizilsitz für Gründungszeit inklusive
Post-Weiterleitungsservice (für Postversand werden separat nach Aufwand abgerechnet)
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Gesamt-Preis schon ab 1,559,- €/Euro
Wir bieten drei verschiedene Gründungspakete an. Bitte informieren Sie sich.
Auf Wunsch ist eine Option auf Ferngründung möglich.