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Der Einzelkaufmann

Der Einzelkaufmann ist im Sinne des Art. 56 HG eine handlungsfähige natürliche Person,
die seinen festen Wohnsitz in Bulgarien hat.
Ausschlaggebend ist hier nicht die Staatsangehörigkeit,
sondern ob die Person – egal ob bulgarischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit -
einen ständigen Wohnsitz in Bulgarien hat.


Im Sinne des bulgarischen Handelsgesetzes ist der Einzelkaufmann eine Person, die gewerbsmäßig ein der im Art. 1 Abs. 1 HG aufgezählten Handelsgeschäfte tätigt oder einen Gewerbebetrieb gründet,
dessen Art und Umfang einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb entspricht.

Mit einer Eintragung als Einzelkaufmann im Bulgarischen Handelsregister entsteht aber kein neues Rechtssubjekt wie etwa eine juristische Person,
sondern es wird nur die Rechtspersönlichkeit der natürlichen Person so erweitert.
Durch die Registrierung im Handelsregister wird eine natürliche Person als Einzelkaufmann verantwortlich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen sowohl aus der Handelstätigkeit als auch aus der Tätigkeit als Privatperson.
Dabei haftet er für all seine Verpflichtungen grundsätzlich mit seinem ganzen Vermögen.

Diese Grundlage unterscheidet sich gravierend von der Unternehmenstätigkeit mit einer Haftungsbegrenzten Gesellschaftsform wie zum Beispiel einer EOOD/GmbH

 


Die bulgarische ID einer Aufenthaltsgenehmigung für einen
EU-Auslandsbürgers ist erforderlich für Tätigkeiten als
Freelancer, Freiberufler und Einzelkaufleute in Bulgarien


Welche Vorteile bieten eine Registrierung als Freiberufler in Bulgarien?
Wenn Sie ein digitaler Nomade sogenannter Freelancer sind, der sein weltweites Einkommen niedrig (unter 10%) versteuern lassen möchte, könnte eine Freiberuflerregistrierung wie ein Einzelkaufmann, in Bulgarien die beste Wahl sein.
Die Freiberuflerregistrierung ist eine einfache Möglichkeit, den Status eines Steuerwohnsitzes in Bulgarien zu erlangen,
auch dann, wenn Sie gar kein Freiberufler sind.

Freelancer Status im Vergleich zu EOOD Gesellschaftsgründung


Wenn Sie in Bulgarien als Freiberufler tätig sind, können Sie bis zu 25 % der laufenden Fixkosten als Pauschale von Ihrem Einkommen abziehen. Wenn der Jahresumsatz dann beispielsweise 100.000 EUR betragen würde, müsste nur 75 % dieses Umsatzes versteuert werden. Dies entspräche dann einem Einkommensteuersatz von nur 7,5 %.

Registrierungsprozess für Freiberufler


Ein Registrierungsprozess für Freiberufler (Freelancer oder Einzelkaufmann) ist unkompliziert und normalerweise mit uns innerhalb einer Woche abgeschlossen. Sie benötigen dabei allerdings eine bulgarische Aufenthaltskarte (die LitschnaKarta) Unser Sofia Team von EASYOFFICE-SOFIA hilft Ihnen, in nur wenigen Tagen eine bulgarische Aufenthaltskarte zu erhalten

Die bulgarische Aufenthalt Karte für EU-Bürger


EU-Bürger können eine bulgarische Aufenthaltserlaubnis und eine ID-Personenkarte erhalten, wenn sie verschiedene Grundlagen und Vorgaben erfüllen.
Wir von EASYOFFICE-SOFIA sie dafür gerne Ihr Begleiter diesen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Sie sollten Einwohner Bulgariens werden!


Ein zwingender Grund, einen Wohnsitz in Bulgarien anzustreben, ist die Aufenthaltskarte, die vom Einwanderungsamt (Migrationsamt) ausgestellt wird, das dem Innenministerium untersteht. Diese ID Karte aus der der Status der Aufenthaltsgenehmigung hervorgeht ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erlangung einer bulgarischen Steueransässigkeit, die vom bulgarischen Finanzamt verwaltet wird, das dem Finanzministerium untersteht.

Über steuerliche Aspekte hinaus ist die Aufenthaltskarte auch für verschiedene andere Zwecke absolut nützlich,
beispielsweise die Grundlage für die Eröffnung von Bankkonten in Bulgarien und die zwingende Grundlage um eine gewerbliche Tätigkeit zum Beispiel als Freelancer oder Einzelkaufmann tätig werden zu können.

 


Ein weiterer Grund ist, sein Welteinkommen als Privatperson zukünftig in Bulgarien unter 10% verteuern zu können.


Mit uns erreichen Sie schnell und Preiswert eine Steueransässigkeit in Bulgarien.
EU-Bürger können mit uns in einem kurzen Zeitrahmen eine Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien erlangen,
in der Regel innerhalb von nur 3-4 Werktagen nach Einreichung eines entsprechenden Antrags.
Wenn Sie sich für die Nutzung unserer Begleitung entscheiden, können Sie diesen Zeitplan einplanen:

Tag 1: In unserer Begleitung geben Ihren Antrag beim örtlichen Migrationsamt ab.
Tag 2: in unserer Begleitung wird beim örtlichen Migrationsamt normalerweise am folge Werktag nach 13:00 Uhr ein Termin vereinbart um das Ergebnis des Antrags vom Vortag zu erhalten.
Dabei wird die ID Personenkarte der Aufenthaltsgenehmigung bestellt.

In der Regel wird Aufenthaltskarte bei einer Expressbestellung innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt und Sie können diese dann selber abholen.
Für diejenigen, die nicht länger als 2 bis 3 Arbeitstage in Sofia zum Beispiel bleiben können, besteht natürlich eine alternative Möglichkeit darin, unserer Begleitperson unserer Anwaltskanzlei eine Vollmacht zu erteilen.
In diesem Fall holen diese Ihre Personen ID Aufenthaltskarte in Ihrem Namen ab und wir veranlassen, dass sie per Kurier an Ihre Adresse im geschickt wird.

 

Erfüllung der Vorgaben zur Antragsstellung:


Die wesentlichen Vorbereitungen
für eine garantierte Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Bulgarien welche als Grundlage eines Antrags erfüllt werden müssen, bieten wir zu einem Paketpreis in unseren 2 Leistungspaketen an.

Entweder als Folgepaket zu einer vorherigen Gesellschaftsgründung (zum Beispiel EOOD/GMBH Gründung)

oder

In einem Freelancer- oder Einzelkaufmann Paket zur Registrierung im (Bulstat Register)

Bei Interesse bieten wir Ihnen gerne weitere Informationen in einem persönlichen Gespräch an,
sofern Sie bereit sind sich persönlich zu erkennen zu geben.


Die Migrations-Pakete


Das sind ein Migrations-Paket für Gründer einer „EOOD“ (mit beschränkter Haftung im Einzelbesitz) oder das Migrations-Paket für den Freiberufler
(Freelancer oder Einzelkaumann)


Unsere Leistungen zu den Paketen
Sie können innerhalb einer Woche eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.
Sie können die EORI-Nummer (für Import-Export) innerhalb 2-3 Tage erhalten.
Sie können sich die Mehrwertsteuer auf Ihre Ausgaben erstatten lassen.

Easy Office bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der Easy Office & externer Partner. Informieren Sie sich stets darüber.