FAQS RUND UM EINE EOOD/OOD
Europa BG-GRÜNDUNG
Einladung zu einer Firmengründung
Gründen Sie mit uns Ihre GmbH in Bulgarien! Von der Erstellung und Abstimmung der Gründungsunterlagen über die Vertretung beim Notar bis hin zur Eintragung im Register beraten und unterstützen wir Sie.
Unsere Gründungspakete sind aus Langjähriger Erfahrung entstanden und bieten je nach Bedarf die optimale Gründungsform für eine EOOD oder OOD.
Der Vorteil, Sie müssen nicht nach Bulgarien zur Gründung anreisen.
Gerne empfangen wir Sie natürlich auch in Sofia zu einer Direktgründung vor Ort. |
Fragen & Antworten zu einer Bulgarischen EOOD/OOD
Wir empfehlen eine ausführliche Nutzung dieser Aufzählung von Fragen und Informationen.
Sie werden sehr viele wichtige Fakten und Empfehlungen rund um eine Bulgarische Firmengründung finden.
Bitte nutzen Sie den Fakten Check ! |
FAQs Fragen & Antworten Ordner
Firmenanschrift: im 1. Vertragsjahr je nach Paket 3 Monate kostenlos,
ab 4 Monat dann ab 50,- Euro pro Monat, für Exklusive Standorte bitte nachfragen.
Büroservice: siehe verschiedene Pakete,
erweiterter Büroservice ab 99,- pro Monat
Wir bieten 2 externe Optionen an:
Externer Buchhalter/ Steuerberater / Anwalt: Dieser ist bei allen aktiven Firmen zu empfehlen.
Die Kosten für die gesamte Buchhaltung plus Steuererklärungen über einen Buchhalter: 100-150 Euro pro Monat.
Die jährliche Bilanz Erstellung: 200 - 300 Euro einmalig!
Was für Kosten entstehen, wenn die Gesellschaft in Bulgarien inaktiv ist!
Es gibt Gesellschaften die nur im Ausland mit einer Niederlassung tätig sind.
Oder nur als Komplementär eingesetzt wird.
Oder als Objektgesellschaft eine Immobilie hält.
Also selbst Geschäftlich nicht tätig ist!
Bei einer solchen Gesellschaft entstehen bzw. fallen in der Regel nur jährliche Steuererklärungen bzw. nur geringe Domizilkosten an.
Die Folgekosten sind dabei mit monatlich zwischen 60,- bis 100,-€ angesiedelt. (Jährlich somit bei 720,- bis 1.200,-€)
Jede OOD/EOOD muss mindestens 1 Angestellten haben, meistens ist dies der Geschäftsführer.
Wenn Sie selbst Geschäftsführer sind, brauchen Sie sich das Gehalt natürlich nicht auszuzahlen,
wohl aber die Lohnnebenkosten (Lohnst, Sozialversicherung)
Die Mindestkosten hierfür betragen ca. 80,- Euro pro Monat,
wodurch Sie in Bulgarien Renten, und Sozialversichert sind. natürlich sehr gering
Vorrangig bieten wir diesen externen Service natürlich für unsere Kunden an, die in Bulgarien zwar geschäftlich tätig sind, jedoch nicht die Zeit haben das ganze Jahr im Lande zu verbringen.
Hierbei kann Ihnen der Externe Service einiges an Arbeit abnehmen und insbesondere auch unwichtige Dinge auf Distanz halten.
Dabei können Sie selbst darüber entscheiden, welche Dinge Sie persönlich auf den Tisch bekommen möchten und was der Büroservice ausfiltern soll.
Sie sollten es vermeiden, nach der Gründung einer Firma in Bulgarien, die Geschäfte des Unternehmens vorrangig aus Deutschland abzuwickeln.
Schnell könnte Ihnen das Finanzamt die dadurch erzielten Erträge als steuerpflichtige Einkünfte berechnen.
Nach der Gründung der Gesellschaft sollten Sie --sofern Sie nicht ständig in Bulgarien leben und arbeiten möchten- sich also mit dem Gedanken vertraut machen, einen virtuellen Büroservice zu nutzen.
Mit der richtigen Auskunftei gelingt es heute in Deutschland fast jedermann, mit Ihrer Geschäftsanschrift binnen kürzester Zeit auch über Ihre Privatanschrift zu verfügen.
Nicht immer dürfte Ihnen der Besuch von unliebsamen Kunden zuhause auch Recht sein. Auch wird immer mehr Arbeit von zuhause aus erledigt, weil Sie z.B. in Ihrem Arbeitszimmer alles haben, was Sie für Ihre Arbeit brauchen. Jeder der dann etwas von Ihnen will, steht automatisch bei Ihnen zuhause auf der Matte.
Wollen Sie das wirklich? Mit dem Büroservice können Sie dieses fast vollständig ausschließen. Dabei sei angemerkt, dass fast jeder, der im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, einen solchen Büroservice nutzt. Mit einer Büroanschrift in Bulgarien entscheiden Sie selbst darüber, wie groß die Distanz zu Ihren Geschäftspartnern sein soll und wie viel Ihnen Ihre Privatsphäre wert ist.
Überlegen Sie, welchen Marketingeffekt eine zusätzliche Geschäftsadresse im Ausland auf Ihrem Briefpapier auslöst. Sie stellen damit schlagartig eine anzuerkennende Internationalität Ihres Unternehmens her.
Ihre Kompetenz am internationalen Geschäftsverkehr teilzunehmen bringen Sie damit zum Ausdruck und Ihre Kunden, wie auch Zulieferer werden es sicher auch honorieren.
Die Reihe von Gründen ließe sich sicherlich noch beliebig fortsetzen, doch als Letztes sein daran erinnert, dass Sie zur Eröffnung einer Kontoverbindung eine inländische, mithin eine bulgarische Adresse angeben müssen, unter der Sie erreichbar sind. Bitte beachten Sie aber, dass der externe Serviceanbieter jeden Service einstellen wird, sollte er feststellen, dass der Büroservice zur Abwicklung illegaler Aktivitäten, insbesondere für Handlungen gegen bulgarische Gesetze genutzt wird.
Der externe Serviceanbieter wird Ihnen gern ein Angebot unterbreiten.
Bulgarische Banken sind durchgängig Niederlassungen großer Bankgesellschaften aus Westeuropa und Amerika.
Die Banken die wir ihnen empfehlen bieten Ihnen den Service des Onlinebanking.
Damit Sie vom Heimatland aus immer Zugriff auf Ihr Konto haben, und Buchungen veranlassen können.
Zu beachten ist das nur ein begrenzter Teil der bulgarischen Bevölkerung verfügt über ein Bankkonto. Analog verhält es sich mit bulgarischen Firmen. Hinzu kommt noch, dass Sie als Firma in Bulgarien nicht zwingend ein Bankkonto führen müssen, wird sehr schnell klar, warum der übergrößte Teil aller Leistungen bar beglichen wird.
Vergleichsweise Unmengen an Bargeld sind täglich im Lande im Umlauf.
Doch so unglaublich sich diese Einleitung auch anhört, bietet diese Situation zweifelsohne auch Vorteile. Manch ein Lieferant in Westeuropa wäre froh um jeden Kunden, der die bestellte oder gekaufte Leistung auch gleich bar bezahlt und die Liquidität mancher Firma würde unter diesen Umständen wohl weitaus besser aussehen.
Doch spätestens wenn Sie dann aber Erträge mit Ihrem Unternehmen in Bulgarien erwirtschaften oder durch Verträge Leistungsverpflichtungen eingehen und nicht mit dem Geld unter dem Kopfkissen schlafen wollen oder nicht ständig im Lande sind, kommen Sie an den Punkt, ein Konto einrichten zu müssen.
Natürlich ist für Auslandskunden Ihrer Gesellschaft unabdinglich ein Geschäftskonto in Bulgarien zu führen.
Die Eröffnung eines Privat- oder Geschäftskontos ist ohne weitere Bonitätsprüfung möglich.
Ein Geschäftskonto mit Online Banking ist bei Bestellung eines Premium Gründungspaket enthalten.
Dieses Konto können Sie wahlweise in bulgarischer Landeswährung (BGN) oder in Euro bzw. USD ($) führen.
Für Transfers von und ins Ausland sollte das Konto jedoch auf Euro- oder Dollar-Basis geführt werden.
Dem gegenüber nehmen in der Regel Lewa-Konten nur am inländischen Zahlungsverkehr teil.
Daher bieten wir Ihnen den Kontoführungs-Service an.
Vorbehaltlich eines entsprechenden Auftrags Ihrerseits und im Premiumpaket enthalten errichten wir für Sie ein entsprechendes Firmen-Konto.
Eine GmbH in Gründung (GmbH i.G.) sieht das bulgarische Recht nicht vor.
Die Firma der Gesellschaft kann also erst nach eingetragener Gerichtsregistratur, Zuteilung der Steuer- und Gewerberegisternummer rechtskräftig gewerblich handeln.
Anders als in den meisten anderen osteuropäischen Ländern, ist es in Bulgarien möglich, eine Kapitalgesellschaft mit ausschließlichem ausländischen Kapital (ohne inländischen Kapitalanteil -z.B. 49 / 51 Anteil) also als alleiniger Eigentümer zu gründen. Auch die Geschäftsführung kann in alleiniger Hand des Ausländers liegen. Es gibt also keine zwingende Vorschrift, die besagt, dass Sie mindestens einen bulgarischen Geschäftsführer mitbestellen müssen.
Analog dem deutschen Recht, kann natürlich aber auch die Vertretungsbefugnis eines jeden Geschäftsführers eingeschränkt werden.
Real wird für die Anmeldeprozedur ab notarieller Gründung bei uns eine Zeit von ca. 14-20 Werktagen benötigt.
Von den gesamten Gründungsdokumenten, insbesondere dem Gesellschaftsvertrag, dem Gründungsprotokoll, dem Geschäftsführervertrag, der Gerichtsregistratur, der Finanzamts- und Gewerberegisteranmeldung, bis zum letzten Rundstempel der Firma, erhalten Sie von uns alles aus einer Hand und in jedem Fall zweisprachig in allen Firmendokumenten, von Anfang bis Ende bei einer Bestellung des Premium-Paketes garantiert.
Außerdem begleiten wir Sie natürlich zu den Notarterminen und der Kontoeröffnung bei einer bulgarischen Bank zum Nachweis des Stammkapitals.
Oder nutzen die Ferngründungsoption und wir erledigen dann alles für Sie ohne Anreisezwang in Sofia Bulgarien.
Die Mindesteinlage zum Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt Minimum 2 BGN.
Wir empfehlen ein Mindestkapital von 100,-BGN (50,-€)
Beachten Sie dass das Stammkapital auf ein Bankkonto eingezahlt werden muss und dann von der Bank Zertifiziert/ Bescheinigt werden muss.
Der Aufwand dafür an Gebühren und Kosten rechtfertigt in kleinster weise die Einrichtung einer 2 BGN Stammkapitalkontos.
Auch das Finden einer Bank die das mitspielt wäre aus Erfahrung nicht so leicht.
Die GmbH unterscheidet in Bulgarien zwei Formen, wodurch schon äußerlich sichtbar wird, wieviel Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind.
Eine Gesellschaft mit mehreren Kapitalanteilseignern erhält den Titel OOD (übersetzt GmbH),
eine Gesellschaft mit nur einem Kapitaleigner den Titel EOOD (übersetzt Einmann-GmbH).
Im Übrigen ist der Name der Gesellschaft frei wählbar.
Die Registratur, die natürlich in Landessprache erfolgt, ermöglicht jedoch die Eintragung eines Namens in lateinischen Buchstaben, in der Regel dann bei uns als mit GmbH Kürzel.
Es gibt sicher eine Menge von Gründen, warum es notwendig oder zweckmäßig sein kann, in Bulgarien eine Firma zu gründen.
Erinnert sei dabei an den Eigentumserwerb von Grund & Boden, an beste Produktions- und Beschäftigungsbedingungen oder z.B. auch an den Aufbau einer neuen Bonität.
Sie können nahezu jede gewerbliche Tätigkeit fast völlig ohne Befähigungsnachweis bzw. Bildungsabschluss ausüben.
Die laufenden Betriebskosten, wie auch das Haftungsrisiko reduzieren sich auf ein Minimum.
Dabei sind Sie mit einer bulgarischen Firma in Europa genauso handlungsfähig, wie mit einer deutschen Firma.
Im Wesentlichen lehnt sich das Gesellschaftsrecht an das deutsche GmbH-Gesetz an. Praktisch folgt es aber nicht ganz den strengen Auflagen des deutschen Gesetzes.
Dennoch muss ein Gesellschaftervertrag ebenfalls die wesentlichsten Punkte der Gesellschaftsgründung enthalten. Jedoch gibt es drei wesentliche Unterschiede zum deutschen GmbH-Gesetz:
" zehn Prozent einheitlicher Ertragssteuersatz bei Einkommensteuer und Körperschaftssteuer unabhängig von der Höhe des Gewinns
" Ermittlung des Gewinns in der Regel durch Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzierung
" Großzügiger Betriebsausgabenabzug
" Niedrige Sozialversicherungsbeiträge: für Arbeitgeber beträgt die Gesamtbelastung der Arbeitgeberanteile 17,8%
" Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige: 5% Definitivbesteuerung für Dividenden, 10% Definitivlohnbesteuerung
" für Angehörige ausländischer Sozialversicherungssysteme keine Sozialversicherungspflicht
" monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, Pflicht ab 50.001,-BGN innerhalb von 12 Monaten
" bei Umsatzgröße unter 49.999,-BGN kann Mehrwertsteuer befreit gearbeitet werden.
" Einreichung der Jahressteuererklärungen bis zum 31.3. des Folgejahres
" Gerichtliche Registrierung und Zuteilung einer Steuernummer in der Regel in sieben Tagen seit Beantragung
" Mindeststammkapital für die Gründung 1 Lew (wir empfehlen 100,-BGN (50,-€)
" Keine Beschränkungen bei der Entlassung von Arbeitnehmern durch besondere Rechtfertigungsgründe
" Niedrige operative Unternehmenskosten
Bulgarien hat sich für ein einfaches Steuersystem mit der Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Betriebsausgaben und einem einheitlichen niedrigen Steuersatz entschieden.
Das Land benötigt für die weitere Entwicklung seiner Infrastruktur ausländisches Kapital.
Dafür ist die getroffene bulgarische Grundsatzentscheidung essentiell wichtig. Obwohl das Land landschaftlich, kulturell und von seiner Lebensart vor allem im Bereich der großen Städte und insbesondere in seiner Metropole Sofia viel zu bieten hat, wäre ohne Anreiz in der Steuergesetzgebung dieser Kapitalzufluss aus dem Ausland nicht möglich.
In seiner bisherigen Entwicklung ist Bulgarien im Gegensatz anderer EU-Länder ohne nennenswerte Schulden ausgekommen.
Damit ist zumindest für überschaubare Zeit nicht mit einem Paradigmenwechsel der bulgarischen Regierung zu rechnen.
Unauffällig, diskret und in Europa - kein schlechter Deal.
Allerdings haben sich die Steuersätze seit dem 01.01.2014 geändert..
Zwar gilt nach wie vor eine komplette Befreiung von der Körperschaftssteuer. Allerdings müssen die erlassenen Steuern in einem Zeitraum von vier Jahren in materielle Aktiva reinvestiert werden.
Dennoch: Die Steuerkonditionen sind in Bulgarien derart attraktiv, dass zahlreiche Firmen und sogar kleine Unternehmen ihren Sitz dorthin verlegen, darunter sogar Zahnarztpraxen. Vielleicht sollten Sie Ihre nächste Zahnreinigung also in Sofia machen lassen?
" Steuersatz für Unternehmensgewinne: 10 %
" Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 10 %, bis auf 5 % reduzierbar bei Nachweis einer Ansässigkeitsbescheinigung. Die wir Ihnen gerne helfen zu erreichen- Fragen Sie uns.
Ein "Briefkasten" ist kein ordentlicher Geschäftssitz.
Auf der anderen Seite sind i.d.R. keine großen Büroflächen erforderlich. Hier ist "Augenmaß" gefragt. Die Mindestanforderung wäre eine zustellbare Postadresse, aber keine C.O-Massenadresse und eine eigene Telefonnummer- möglichst mit persönlicher Gesprächsannahme in den normalen Geschäftszeiten. Was kein Problem in dieser Zeit ist. Ob dieses bei einem großen Business-Center sein kann, hängt davon ab, ob der Geschäftszweck bzw. der Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten eine entsprechende Infrastruktur erforderlich macht. Je nach Geschäftsumfang ist die Anmietung eines voll eingerichteten Büros, mit Vorlage eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Gesellschaft, immer die optimale Konstellation. Unsere Schwestergesellschaften bieten daher gerne ein passendes Firmendomizil an.
Die Bulgarische Einkommenssteuer beträgt 10%.
Es gibt zwei Arten von Geschäftsführern: Wenn eine GmbH nur einen Angestellten hat und das ist der Geschäftsführer, so gilt er als jemand, der sich selbst versorgt und es muss aufgrund einer Liste ermittelt werden, auf welchen Betrag die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Dieser Betrag liegt bei Geschäftsführern einer GmbH bei 420 BGN (210,-€). Auf diesen Betrag muss er dann aus seiner eigenen Tasche etwa 23 % an Sozialversicherungsbeiträgen, etwa 130 BGN (65,-€), zahlen. Es fallen aber keine Steuern an.
Wenn eine Gesellschaft mehrere Arbeitnehmer hat, so bekommt der Geschäftsführer auch ganz normal Gehalt und muss darauf 10 % Einkommenssteuer zahlen.
Selbstverständlich sind Gehälter auch in Bulgarien voll absetzbare Aufwendungen.
Ja. Sie können z. B. als Bauunternehmer in allen EU-Mitgliedsstaaten tätig werden, auch in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Meister nach deutschen Bestimmungen haben oder nicht. Denn Sie benötigen in der bulgarischen keinen Meistertitel, weil es den so Vergleichbar so nicht gibt (außer in Deutschland). Sie sind daher auch zum Beispiel. nicht verpflichtet, wenn Sie mit der bulgarischen in Deutschland arbeiten, einen Maurermeister einzustellen.
Die EU-Verträge bestimmen eindeutig, dass jedes Unternehmen in jedem EU-Land tätig werden kann. Dabei gelten die Bestimmungen des Sitzlandes also Niederlassungslandes, nicht jedoch die Bestimmungen des Landes in dem die Tätigkeit ausgeführt wird. Doch Vorsichtig bei einer selbstständigen Niederlassung greifen die Gesetze des Landes in dem die Anmeldung als selbstständige Niederlassung
Bedenken Sie aber bitte, dass die spanische Gesellschaft in diesem Fall eine bestimmte Zeit in Bulgarien tätig gewesen sein muss.
Mit Ihrem gesamten Vermögen der Gesellschaft, wie in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob das Stammkapital bereits verbraucht (ausgegeben) wurde oder nicht. Wichtig ist nur, dass es bei der Gründung nachgewiesen eingezahlt wurde und das ist obligatorisch, weil man keine Bulgarische GmbH gründen kann, ohne dem Notar den Banknachweis der Einzahlung des Stammkapitals (Bankzertifikat) vorzulegen.
Nach Beurkundung der Gesellschaft durch den Notar und Eintragung ins Handelsregister, steht das hinterlegte Stammkapital wieder zur freien Verfügung, wenn der Geschäftsführer der Bank die Gründungsurkunde mit der Handelsregistereintragung vorlegt. Bei einer Ferngründung machen wir das.
Neben dem Namen der Gesellschaft müssen die Steuernummer, die Handelsregisternummer und der Sitz der Gesellschaft angegeben werden. Zu empfehlen sind auch die Angabe des Geschäftsführers und Telefon. Wer im Ausland Geschäfte betreibt sollte sich an die Vorschriften des Landes anpassen in dem die Geschäftspartner ansässig sind.
Nein, man kann jeden in- oder ausländischen Namen in Bulgarien wählen oder auch einen Phantasienamen.
Achtung: Wir gründen jedoch auch in zwei Sprachen. Bei in BG lautet die Bulgarische Gesellschaftsform EOOD oder OOD, die Eintragung in Fremder Sprache lautet dann im Handel- Register eingetragen die Gesellschaftsform GmbH
Diese Besonderheit im bulgarischen Gesellschaftsrecht besagt, die Gesellschaft darf mit dem Kürzel GmbH in fremder Sprache eingetragen werden.
Bei der Wahl des Namens können drei verschiedene Vorschläge über das Zentralregister/Eintragungsagentur abgefragt werden.
Will man ein bestimmtes Hauptwort im Namen haben, so sollte man diesen in allen drei Vorschlags-Bezeichnungen zusätzlich einfließen lassen.
Die Anfrage des Namens erfolgt durch unsere Gründerkanzlei
Das ist möglich: Wenn Sie nicht von Bulgarien aus arbeiten wollen!
a) - (als Selbständige) Niederlassung:
Sie können eine Zweigniederlassung in Deutschland errichten. Dies kommt den Rechten und Pflichten einer deutschen GmbH sehr nahe, weil für eine Eintragung in das deutsche Handelsregister eine Gewerbeanmeldung und eine steuerliche Erfassung in Deutschland zwingend erforderlich sind.
b)- nur als Repräsentanz:
diese weitere, häufig vorteilhaftere Möglichkeit ist die Errichtung einer Repräsentanz der der Bulgarischen Gesellschaft in Österreich oder Deutschland, die keiner Handelsregistereintragung, keiner Gewerbeanmeldung und auch keiner steuerlichen Erfassung bei einem deutschen Finanzamt bedarf,
geregelt wird das im Deutsch-Bulgarische Doppelbesteuerungsabkommen. Die Korrespondenz kann komplett in Deutschland erledigt werden, nur die vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungsvorgänge müssen über die Bulgarische Gesellschaft erfolgen, obwohl Sie ja mit der Vollmacht auch in Deutschland Konten anlegen lassen können.
Bei Einrichtung einer Repräsentanz entstehen die Gewinne ausschließlich in Bulgarien, der Zahlungsverkehr berührt Deutschland ebenso wenig.
An jedem beliebigen Ort in Bulgarien. Wenn Sie selber nicht in Bulgarien Ansässig sind, empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz in der Nähe einer Steuerberatungsgesellschaft zu legen.
Wir empfehlen dabei gerne Sofia, aber auch Varna oder Burgas
Ja, Sie können eine Interims-Gründung vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Interims- Gründer ausstellen lassen.
Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird.
Eine weitere Vollmacht lautet über die uneingeschränkte und alleinige Vollmacht über sämtliche Bankkonten, die bestehen und über alle weiteren Konten, die der Berechtigte bei welcher Bank im In- und Ausland auch immer allein einrichten kann.
Damit erscheint der Name des wirklichen Betreibers der Bulgarischen Gesellschaft. nirgendwo, er bleibt völlig anonym, wenn er es so will.
Seine Legitimation weist er durch die ausgestellten Notarurkunden nach.
Muss ich für diese Spezialgründung-Gründung und die Vollmachten nach Bulgarien reisen zum einem Bulgarischen Notar?
Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten müssen Sie zu einem Bulgarischen Notar. Die Vollmachten sind einseitige Willenserklärungen des Interims-Gründers. Sie können unwiderruflich sein.
Bei der Registrierung eines Unternehmens durch eine juristische Person oder juristische Personen braucht man allerdings mehr Dokumente und wird durchschnittlich 400,- bis 600,-€ teurer. Wegen Beschaffung von Dokumenten wie:
- den aktuellen beglaubigten Register Status der Firma aus dem Handelsregister des Sitz- Landes die einen Anteil an einem bulgarischen Unternehmen übernehmen sollen.
- einen Beschluss der Gesellschafter oder der Aktionäre der ausländischen Firmen, dass ein Unternehmen in Bulgarien gründen will, wofür eine Person ermächtigt werden muss. Die Rechte der ermächtigten Person werden detailliert beschrieben - die Registrierung eines Unternehmens, mit der Unterzeichnung der Dokumente durch die Person, Ermächtigung anderer Personen zur Einreichung der Dokumente, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Bestellung eines Geschäftsführers. Das muss alles durch vereidigten Dolmetscher übersetzt werden und mit Apostille versehen werden.
Die Registrierung eines Unternehmens in Bulgarien kann als ein erster Schritt dienen, um ein Visum, einen vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien zu erhalten.
Ja, natürlich soweit es sich um EU-Bürger handelt.
Dieses bedeutet aber nicht, dass dadurch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Bulgarien für den Gesellschafter automatisch entsteht.
Aber auch Personen aus dem nicht EU-Raum dürfen in Bulgarien eine Gesellschaft gründen.
Wir haben US-Bürger, genauso wir Pakistanische oder Chinesische sowie Türkische Gesellschafter oder Geschäftsführer auch ohne Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der EU zur Eintragung im Handelsregister gebracht.
Es ist egal, ob es um die Registrierung eines Unternehmens durch eine physische Person aus einem Land der Europäischen Union oder um die Registrierung eines Unternehmens durch eine physische Person aus einem Land außerhalb der EU geht - wir brauchen von der Person einen gültigen Reisepasskopie, und in dem Fall, in dem der Gründer ein europäischer Bürger ist - nur eine gültige Ausweiskopie.
Alle Anmeldeunterlagen des neu zu gründenden Unternehmens werden in der bulgarischen Sprache zu vorbereiten und von einem zertifizierten Übersetzer in der jeweiligen Muttersprache der ausländischen Personen zu übersetzen.
Wenn keine Ferngründungsoption gebucht wird müssten Sie für drei Werktage in Sofia anreisen.
Bei Buchung der Ferngründung müssen Sie nicht anreisen. Die Vorgehensweise dafür lesen Sie an anderer Stelle.
Die Registrierung eines Unternehmens in Bulgarien kann als ein erster Schritt dienen, um ein Visum, einen vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien zu erhalten.
Das Stammkapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter, die gemäß Art. 117 BHG mindestens 2,- BGN betragen müssen. In Bezug auf die Garantiefunktion des Kapitals muss es durch die Kapitaleinlagen angezahlt werden und im Handelsregister eingetragen werden.
Wir Gründen mit 100 BGN/Lev Stammkapital das ist 50,-€. Die beiden Formen der Kapitaländerung (Erhöhung und Herabsetzung) erfordern eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags und ihren Eintrag im Handelsregister.
Das Kapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter und es wird in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitaleinlagen müssen real eingezahlt werden.
Der Gesellschaftsanteil stellt das Gesellschaftsverhältnis zwischen dem jeweiligen Gesellschafter und der Gesellschaft dar. Die Gesellschaftsanteile können übertragen, geerbt und aufgeteilt werden.
Dieses auch aus dem Grunde, dass die Akzeptanz einer Bulgarischen GmbH zwischenzeitlich in Deutschland einen weit höher ist als die einer englischen Limited. Nicht nur weil eine Bulgarische EOOD7OOD in fremder Sprache mit dem Kürzel GmbH versehen werden darf
Das zwischen Bulgarien und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit, eine Repräsentanz oder eine GmbH als Haupt- oder Zweigniederlassung in Bulgarien/Deutschland zu gründen.
Nach den EU-Bestimmungen kann jede Bulgarische GmbH auch nach Deutschland verlegt werden. Dies geschieht meist. in der Form der Zweigniederlassung. Beachten Sie aber, dass das deutsche Finanzamt alle Vorgänge von Auslandsfirmen beobachtet und Banken beim Eröffnen von Konten der Auslandsfirmen diese dem Finanzamt melden.
Nach Gesetzes über Kapitalgesellschaften muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Einmann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein. Beachten Sie aber bitte, dass bei der Eintragung einer Ein-Personen-Gesellschaft in das Bulgarische Handelsregister der Alleingesellschafter in dem einfachen Handelsregisterauszug namentlich benannt wird.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat eine Organstruktur und handelt im Handelsverkehr durch seine Organe. Gemäß Art. 135 BHG hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Hauptversammlung und der/die Gesellschaftsführer, die obligatorisch sind, sowie einen Prüfer, der fakultativ ist.
Die Hauptversammlung ist das Hauptgesellschaftsorgan, weil es den Willen der Gesellschaft bildet und erklärt. Die Hauptversammlung besteht gemäß Art. 136 BHG aus allen Gesellschaftern, die auch durch ihre Vertreter mit ausdrücklicher Vollmacht (ausschließlich bei juristischen Personen als Gesellschafter) wirken können. Die Zuständigkeiten der Hauptversammlung sind ausdrücklich im Art. 137 BHG aufgezählt. Diese enthalten Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kapitaländerungen und Änderungen in der Gesellschaft, die Annahme und der Ausschluss von Gesellschaftern, die Auswahl des Gesellschaftsführers, Gewinnausschüttung u.a.
Der Gesellschafter hat gemäß Art. 123 BHG materielle (das Recht auf Gewinnanteil und auf Liquidationsquote) und immaterielle Rechte (das Recht auf Beteiligung an der Geschäftsführung der Gesellschaft und ein Recht darauf zum Gesellschaftsführer gewählt zu werden).
Zu den immateriellen Rechten zahlen auch das individuelle Kollektivrecht auf Information und Kontrollrechte, auf Einberufung der Hauptversammlung u.a. Zu den materiellen Pflichten zählt die Verpflichtung auf Zahlung der Kapitalleinlage. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheit kann zum Ausschluss des Gesellschafters führen.
Zu den immateriellen Obliegenheiten gehört die Beteiligung an der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erfüllen, die Gesellschaftsinteressen zu wahren u.a. Für die Gesellschafter in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt auch das Wettbewerbsverbot.
Mit der Gesellschaftsvertretung und -führung werden ein oder mehrere Geschäftsführer beauftragt. Der Geschäftsführer ist das einzige Vertretungsorgan der Gesellschaft. Er wird von der Hauptversammlung gewählt und im Handelsregister eingetragen. Der Eintrag im Handelsregister bedarf des Vorlegens seiner notariell beglaubigten Zustimmung samt Unterschriftsprobe.
Das Verhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft werden durch einen Vertrag geregelt.
Für den Geschäftsführer gilt ein Wettbewerbsverbot - ihm ist es verboten, Geschäfte in seinem oder im Namen von Dritten abzuschließen, sich an offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder an anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beteiligen, Mitglied der Geschäftsführungsorgane anderer Gesellschaften zu sein, wenn diese eine vergleichbare Tätigkeit ausüben u.a. Die Gesellschaft kann aber den Geschäftsführer von diesem Wettbewerbsverbot befreien.
Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers kann unter den folgenden Voraussetzungen beendet werden:
" Entmündigung oder Tod des Geschäftsführers;
" nach Beschluss der Hauptversammlung;
" auf Antrag des Geschäftsführers.
Die Beendigung und die Liquidation der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgen nach den Regeln in Art. 154 ff. BHG. Sie erfolgen sowohl nach den allgemeinen Regeln für Auflösung und Liquidation der Kapitalgesellschaften, als auch nach einigen Sonderregeln.
Vom Gericht kann Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter den folgenden Bedingungen gemäß Art. 155 BHG aufgelöst werden:
" auf Antrag der Gesellschafter, deren Gesellschaftsanteile insgesamt mehr als 1/5 des Kapitals darstellen, wenn wichtige Gründen vorliegen;
" auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die Gesellschaftstätigkeit gesetzwidrig ist;
" auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die Gesellschaft innerhalb von 3 Monaten ohne einen Geschäftsführer bleibt.
Ein Liquidationsverfahren kann sowohl nach den allgemeinen Regeln durchgeführt werden, als auch auf Antrag des Prüfers oder der Gesellschafter mit mehr als 1/10 Gesellschaftsanteil.
In Bulgarien ist die Gründung einer EOOD/OOD am gleichen Bürokratismus zu messen, wie z. B. in Deutschland. Das Gesellschaftsrecht ist fast identisch mit einer GmbH in Deutschland. Und selbst bei fast deckungsgleichen Gesetzen, wie z. B. beim Deutschen GmbH-Gesetz, klaffen Gesetze und Gesetzesanwendung auseinander. Wenn es aber darum geht, welche Möglichkeiten ein Unternehmer in Bulgarien hat verglichen mit einem Unternehmer in Deutschland mit einer GmbH hat, gibt es doch Unterschiede, die wir nachfolgend aufzeigen.
Das Kapitel der Bulgarischen GmbH beträgt mit mindestens EUR 2.500,00€ Es ist aber auch ein Stammkapital von nur 100 BGN möglich und dadurch nur einen Bruchteil des deutschen GmbH-Kapitals. Und die Überwachung und Handhabung ist weit liberaler und unternehmerfreundlicher.
Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben kommt nicht nur dem Unternehmen, sondern der gesamten Bulgarischen Wirtschaft zugute, weshalb der Drang in die Selbständigkeit in Bulgarien weit größer ist als z. B. in Deutschland.
Sofern in der Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen werden, kann die Gesellschaft ab der Eintragung. Die eigenständige Rechtsfähigkeit als EOOD/OOD erhält die Gesellschaft jedoch erst mit Eintragung ins Handelsregister am Gesellschaftssitz in Sofia.
Die Gründung wird bei uns von Rechtsanwälten vorbereitet und auch bei der Anmeldung bei der Eintragungsagentur-Handelsregister werden sie tätig. Einige Dokumente müssen jedoch vor einem Notar beglaubigt werden. Das wird durch eine Ferngründung dann per Vollmacht erledigt.
Maßgeschneiderte Firmengründung
Mit diesem Formular können Sie sich selber Ihr Wunschpaket zur Gründung zusammenstellen.
Sie durch klicken das Bestellformular öffnen und ausdrucken zum Bearbeiten
So erhalten Sie eine für Ihre Zwecke eine Maßgeschneiderte Gründung, auch mit Ferngründungsoption. Gründung ohne in Sofia anreisen zu müssen. |
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Bulgarien bietet sich als einen sehr guten Standort für ausländische Investitionen und Gründungen von Firmen mit ausländischem Kapital an. Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10% (Flat Tax) auf die Unternehmensgewinne und 5% auf Dividenden.
Einen Steuersatz von 10% auf das Einkommen von Privatpersonen.
Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union an die freien Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Die GmbH (EOOD oder OOD) in Bulgarien
Begriff
Das bulgarische Handelsgesetz bestimmt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bulg.: Дружество с ограничена отговорност, kurz: ООД) im Art. 113 des bulgarischen Handelsgesetzes als eine von einer oder mehreren Personen errichtete Gesellschaft, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihren Einlagen am Kapital der Gesellschaft haften. Auch in der Form einer Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung (bulg.: Еднолично дружество с ограничена отговорност, kurz: ЕООД), also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter, bleibt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine juristische Person, die zu den Kapitalgesellschaften zählt. |
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von privaten oder juristischen Personen gegründet werden. Die beteiligten Personen dürfen sowohl in- als auch ausländisch sein.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht gemäß Art. 115 BHG aufgrund eines Gesellschaftsvertrags nach Eintrag ins Handelsregister.
Für die Gesellschaftsgründung ist ein Eintrag in das Handelsregister, die Anzahlung des Stammkapitals und die Benennung eines Gesellschaftsführers notwendig. Der Geschäftsführer ist berechtigt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu beantragen. |
Das wird von uns für Sie vorbereitet!
Gesellschaftsvertrag
Nach Art. 114 BHG muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich abgeschlossen werden.
Der konstitutive Inhalt des Gesellschaftsvertrags beinhaltet folgende Daten; Firma, Sitz und Adresse der Gesellschaft;
Unternehmensgegenstand und Laufzeit des Vertrages;
Der Name, bzw. die Firma, der eigentliche Identifikationskode (EIK) der Gesellschaft;
Höhe des Kapitals; sowie Höhe der Beiträge der Gesellschafter;
Die Geschäftsführungsweise und die Vertretung;
Die Vorteile der Gesellschafter, wenn sie denn vereinbart sind;
Sonstige Rechte und Pflichten der Gesellschaftern.
Der Gesellschaftsvertrag muss von den Gründern persönlich oder durch einen Vertreter mit einer ausdrücklichen notariellen Vollmacht unterzeichnet werden. |
Firma der Gesellschaft
Die Firma der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Bezeichnung Дружество с ограничена отговорност“ oder die allgemeinverständliche Abkürzung „ООД” umfassen. In der Form einer Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Firma gemäß Art. 116 BHG die Bezeichnung „Еднолично дружество с ограничена отговорност“ oder die allgemeinverständliche Abkürzung „ЕООД“ umfassen.
Da wir die Gesellschaft für Sie zweisprachig gründen können, besteht die Möglichkeit die Firmierung in Deutsch und mit dem Kürzel GmbH zu versehen.
Das ermöglicht Ihnen in DE in vertrauter Gesellschaftsform aufzutreten. |
Stammkapital der Gesellschaft und Gesellschaftsanteile
Das Stammkapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter, die gemäß Art. 117 BHG mindestens 2,- BGN betragen müssen. Wir gründen jedoch mit mindestens 100,-BGN
In Bezug auf die Garantiefunktion des Kapitals muss es durch die Kapitaleinlagen eingezahlt und im Handelsregister eingetragen werden.
Die beiden Formen der Kapitaländerung (Erhöhung und Herabsetzung) erfordern eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags und ihren Eintrag im Handelsregister.
Das Kapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter und es wird in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitaleinlagen müssen real eingezahlt werden.
Der Gesellschaftsanteil stellt das Gesellschaftsverhältnis zwischen dem jeweiligen Gesellschafter und der Gesellschaft dar. Die Gesellschaftsanteile können übertragen, geerbt und aufgeteilt werden. |
Voraussetzung für die Eintragung der Gesellschaft
Voraussetzungen für die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (Art. 119 BHG)
Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bulgarien im Handelsregister einzutragen ist folgendes notwendig;
a-der Gesellschaftsvertrag vorliegt;
b-ein Geschäftsführer ernannt wird;
c-das im Gesetz vorgesehnte Mindestkapital eingezahlt wird;
d-Wenn die Gesellschaft mit einem Kapital, das höher als das Mindeststammkapital ist, gegründet wird, so müssen mindestens 70 Prozent als Kapitals eingezahlt werden.
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bulgarien gründen wollen, so ist es notwendig, dass Sie sich vorab über die folgenden Fragen Gedanken machen:
Firma der Gesellschaft; Name wird vorher von uns auf Verfügbarkeit geprüft
Wer wird Gesellschafter/in:
Was wird der Unternehmensgegenstand;
Sitz und Geschäftsanschrift; können wir stellen!
Höhe des Kapitals; wir empfehlen mindestens 100,-BGN
Wer wird der/die Geschäftsführer/in:
Kontakt
Sie brauchen noch weitere Informationen.
Bitte nutzen Sie den Mail-Butten und senden uns eine Mail.
Gerne senden wir eine ausführliche Antwort. |
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Kontakt und weitere Info
Hinweise zur Kontaktaufnahme.
Wir werden Ihre Nachricht, Bestellung oder Hinweise innerhalb eines Werktages bearbeiten und dann beantworten
Als internationaler Anbieter haben wir naturgemäß sehr viele Interessenten in aktueller Beratung/Bearbeitung.
Aus diesem Grunde können sich Rückmeldungen des zuständigen Sachbearbeiters verzögern.
Wir bitten unsere Interessenten daher um etwas Geduld.
I.d.R. erfolgt eine E-Mailrücksendeng oder Rückruf innerhalb von 24 Stunden(Werktags),
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